Fragwürdige Ausbildereignungsprüfungen der IHKs

Im Februar 2016 hatte ich folgenden kurzen Post auf Facebook veröffentlicht:

Screenshot von meinem Post auf Facebook

Auf diesen Post gab es folgenden Kommentar:

Screenshot: Leserin wundert sich über meine negative Einstellung gegenüber dem IHK-System.

Begründung, weshalb die IHKs Druck brauchen – auch wegen der Ausbildereignungsprüfungen

Hallo, “Nicole Ba”,

ich antworte Ihnen, obwohl es mich stört, dass Sie mich anonym kritisieren. – Sie haben aber noch immer die Möglichkeit, sich zu erkennen zu geben und den wahren Grund Ihres Posts zu nennen.

Aufgrund einiger Ihrer Text-Details vermute ich, dass auch Sie etwas mit den Ausbildereignungsprüfungen zu tun haben: Vielleicht sind Mitarbeiterin einer IHK oder IHK-Prüferin und fühlen sich deshalb von meiner Kritik persönlich betroffen / getroffen. – Es könnte also sein, dass wir eine entgegengesetzte Interessenlage und deshalb auch unterschiedliche Wahrnehmungen haben.

Ich freue mich aber über Ihren Beitrag, denn vielleicht denken noch ein paar andere MitleserInnen genau wie Sie und interessieren sich – genau wie Sie – über meine Antwort:

Ja, es stimmt, dass ich seit einigen Jahren ein heftiger öffentlicher Kritiker der IHK-Organisation bin. – Andererseits gibt es genügend IHK-Offizielle, die ihre PR-Möglichkeiten (mit deutlich größerer öffentlicher Reichweite, als ich es kann) dafür nutzen, um die IHK-Organisation zu beweihräuchern …

Um es vorweg zusammenzufassen: Ich engagiere mich seit einigen Jahren mit meiner öffentlichen Kritik an einigen Funktionsträgern der ‘Kammern’, insbesondere der IHKs, aus folgendem Grund:

IHK-Ausbildereignungsprüfungen: Die IHK-Verantwortlichen haben / hatten seit vielen Jahren die teilweise Inkompetenz, das teilweise ungebührliche Verhalten innerhalb der Ausbildereignungsprüfungen und das teilweise bewusst rechtswidrige Verhalten einiger ihrer AEVO-Prüfungsausschussmitglieder nicht wahrhaben wollen, es ignoriert, vertuscht und abgestritten.

im Detail / einzelne Beispiele:

Die schriftlichen Ausbildereignungsprüfungen sollen nicht kontrolliert werden können

Seit mehr als 30 Jahren habe ich – als Seminarleiter zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung – mit IHKs zu tun, davon die ersten 20 Jahren allerdings nur mit der IHK Köln. Schon in diesen ersten 20 Jahren habe ich hin und wieder (nicht öffentlich!) über die Qualität der schriftlichen Ausbildereignungsprüfungen gemeckert: Vor Jahren wurden die Prüfungsfragen und die Musterlösungen nämlich noch veröffentlicht; inzwischen sind die schriftlichen Prüfungsfragen und die Musterlösungen geheim. Das ist ein Systemfehler, hat für die IHK-Organisation aber den Vorteil, dass man sich insofern mit keiner inhaltlichen / fachlichen Kritik mehr aussetzen muss

Nachweisliche Fehler in den schriftlichen Ausbildereignungsprüfungen

Konkretes Beispiel von ‘damals’ (etwa 1986): Eine schriftliche Frage zu den Rechten des Betriebsrats war schon in sich fehlerhaft, die Antwort sowieso; es gab noch weitere Fehler in diesem Aufgabensatz. – Über meinen schriftlichen Hinweis hatte sich die IHK bedankt. – In einer drei oder vier Monate späteren Ausbildereignungsprüfung wurde derselbe fehlerhafte Aufgabensatz erneut verwendet. Auf meine verwunderte Nachfrage bei der IHK Köln erhielt ich die (informelle) Antwort, dass die von der DIHK-Bildungs GmbH zur Verfügung gestellten Prüfungsbögen in einer hohen Auflage gedruckt und nun erst einmal aufgebraucht werden müssten …

IHK-Prüfer verschafften sich als AEVO-Dozenten unrechtmäßige Vorteile

Das erste gravierende Problem, das mich 2001 als Seminarleiter sogar persönlich betraf, nachdem die Aufgabensätze zu den Ausbildereignungsprüfungen angeblich schon längst nicht mehr mehr veröffentlicht wurden:

Teilnehmer eines meiner Prüfungsvorbereitungsseminare standen unmittelbar nach ihrer schriftlichen Prüfung mit anderen Prüflingen zusammen, die sich derselben Ausbildereignungsprüfung unterzogen hatten. Bei dieser Gelegenheit erfuhren meine Seminarteilnehmer, dass die Prüflinge, die an einem Prüfungsvorbereitungsseminar der IHK Köln teilgenommen hatten, innerhalb ihres Vorbereitungsseminares rechtswidrig mit früheren Aufgabensätzen zur Ausbildereignungsprüfung geübt hatten!

Ein paar Tage später (letzter Seminartag speziell zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung) musste ich mich meinen Seminartelnehmern gegenüber rechtfertigen, weshalb andere Prüflinge mit solchen früheren Prüfungsaufgaben üben konnten, aber ich meinen Teilnehmern solche Aufgabensätze nicht zur Verfügung gestellt hatte / stellen konnte. – Meine schriftliche Beschwerde der IHK gegenüber wurde mit dem Hinweis beantwortet, dass die Behauptung meiner Seminarteilnehmer gar nicht stimme … – Gleichwohl habe ich Belege dafür, dass dieses rechtswidrige Verhalten (von mehreren IHKs) jahrelang weitergeführt wurde.

Meine detaillierte massive Beschwerde von 2001 und auch die Antwort der IHK Köln können Sie hier nachlesen. (LINK aktuell verloren)

Die eklatante Inkompetenz eines Prüfungsausschusses der IHK Koblenz war ein Auslöser …

Ein paar Jahre lang war ich lediglich “innerlich” (nicht öffentlich) über zahlreiche Mängel im Zusammenhang mit den Ausbildereignungsprüfungen der IHKs wütend. Ich fühlte mich gegenüber dem abstreitenden / vertuschenden Verhalten der IHK-Organisation einfach ohnmächtig ausgeliefert.

Im November 2010 fing ich an, mich gegen die teilweise Inkompetenz, das teilweise ungebührliche Verhalten und die Ignoranz einiger IHK-Funktionsträger verstärkt zu wehren und dieses in Teilen Unrechtsystem publik zu machen (IHK Koblenz). – Auslöser war ein inkompetentes Prüfungsverhalten zweier AEVO-Prüfungsausschüsse sowie ein geschäftsschädigendes Verhalten von AEVO-Prüfungsauschussmitgliedern mir gegenüber.

Das zusätzlich Unangenehme dieser Situation war, dass ich in diesem Zusammenhang einen sehr großen Zeitaufwand und Frust zu bewältigen hatte, um die Sache aufzuklären. Der betreffende stellvertretende IHK-Abteilungsleiter, der zunächst nur abwiegelte und die Sache vertuschen wollte, wurde dagegen für seinen Teil der Arbeit gut bezahlt … 

Rechtswidrige Ausbildereignungsprüfung der IHK Köln, Zweigstelle Gummersbach

Im Juni 2012 habe ich die IHK Köln, Zweigstelle Gummersbach, über ein massiv rechtswidriges und in Teilbereichen fachlich fehlerhaftes Prüfungsverfahren informiert. Ich hatte den für mich erneut großen Zeitaufwand in Kauf genommen, weil es auch in diesem Fall nicht nur um die Benachteiligung meiner Seminarteilnehmer ging, sondern auch um meine fachliche Reputation und damit auch um mein Geschäftsmodell.

Einer meiner Seminarteilnehmer hatte gegen die IHK Köln sogar geklagt

Einer meiner Seminarteilnehmer, der zu unrecht den praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung nicht bestanden hatte und dessen Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis abgelehnt wurde, hatte schließlich vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. – Für den Prüfling war die Klagevorbereitung mit sehr großem Zeitaufwand, Ärger und natürlich mit der Unsicherheit über den Klage-Erfolg verbunden.

Die Funktionsträger der IHK werden für ihre Arbeit auch in einer solchen Angelegenheit gut bezahlt; sie tragen selbstverständlich auch kein Klage- / Gerichtskosten-Risiko …

Der Richter empfahl im Anschluss an die Argumentation beider Seiten, das Ergebnis dieser Ausbildereignungsprüfung zu annullieren. (Ein Richter kann ein ‘Durchgefallen’ – nur in einem extremen Ausnahmefall – nicht in ein ‘Bestanden’ umwandeln!) Beide Parteien, also auch die IHK Köln, haben der Richterempfehlung sofort zugestimmt … (Details)

Ein anderer Fall, der bei der IHK Essen stattgefunden hat (zum Schluss mit erfolgreicher Aufsichtsbeschwerde …)

Einige inkompetente IHK-Prüfer – manche verschaffen sich Vorteile als AEVO-Dozenten

Die teilweise fachliche Inkompetenz von IHK-Prüfern führte dazu, dass die von mir auf die AEVO-Prüfungen vorbereiteten Prüflinge (Vorbereitung durch meine AEVO-Seminare und / oder durch meine AEVO-Lernkartei) nachweislich zum Teil ungerechtfertigt schlechte Noten bekommen hatten oder sogar durchgefallen waren.

Den Prüflingen erscheinen die Prüfer wie Halbgötter; denn sie glauben doch zunächst eher einem IHK-Prüfungsausschuss als einem externen Seminar- / Lernkarten-Anbieter: Eher ist es der Externe, der fachlich inkompetent zu sein scheint …

Teilweise sind die ‘ehrenamtlichen’ IHK-Prüfer gleichzeitig (nicht sonderlich gut bezahlte) IHK-Dozenten von IHK-Seminaren zur Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung.

Leider gibt es teilweise fachlich inkompetente IHK-Dozenten, die ihre fachliche Inkompetenz dadurch auszugleichen versuchen, dass sie in ihren Seminaren – rechtswidrig – frühere IHK-Prüfungsunterlagen zum Üben einsetzen; siehe Fallbeschreibung (Anlage 2 zum Brief im Juni 2012)

Es gab sogar mindestens eine freiberufliche Seminaranbieterin, die auf ihrer Webseite damit geworben hatte, dass sie bei der IHK Darmstadt als IHK-Prüfungskommissionsmitglied tätig sei und die den potenziellen Kunden versprochen hatte: “Sie erhalten ebenfalls auch aktuelle Prüfungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung … – Üben von Prüfungsaufgaben (Original-Prüfungsbögen der Kammern)

Gegen diese Aussagen habe ich 2012 zwar eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erwirkt, aber verwunderlich ist es schon, dass die betreffenden Dame überhaupt solche Aussagen machen konnte: Angeblich gab es doch schon seit mindestens zehn Jahren gar keine Möglichkeiten mehr, dass IHK-Prüfungsausschussmitglieder solche Unterlagen unerlaubt für ihre eigenen Zwecke nutzen konnten … .

IHK-Prüfer, der auch als freiberuflicher AEVO-Dozent arbeitet, stellt sich selber bloß

Ein AEVO-Prüfer der IHK Kassel-Marburg verteidigte das rechtswidrige Verhalten von IHKs hinsichtlich der Bewertung von Konzepten im praktischen Teil der AEVO-Prüfung vermutlich aus Unwissenheit / fachlicher Inkompetenz: “es ist in der Tat so, dass … das AEVO Konzept mit 20% bewertet wird. Und meines Erachtens ist dies auch vollkommen notwendig und richtig.” 

Dieser IHK-Prüfer ist gleichzeitig ein freiberuflicher Anbieter von Seminaren zur Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung.

In einem YouTube-Video, das überwiegend inhaltlich gut ist, gibt es aber auch einen eklatanten Fehler, vor dem er selber zu Beginn seines Videos ausdrücklich warnt. Meinen detaillierten Kommentar (mit Hinweis auf diesen Fehler) hat er kurz nach der Veröffentlichung gelöscht (Kommentar auf meiner Webseite weiterhin einsehbar).

Dieser Seminaranbieter und IHK-Prüfer in Personalunion (Diese Konstruktion ist keinesfalls einmalig!) hatte bis vor Kurzem geworben mit: “Nordhessens einziger Seminaranbieter im Bereich der Ausbildereignungsprüfung (IHK Kassel-Marburg) mit 100 % Erfolgsquote seit 2010“. (Inzwischen hat er den Wert auf 99% reduziert.)  

Wenn man mit Insider-Wissen der IHK  (ggf. sogar unter rechtswidriger Zuhilfenahme von Prüfungsunterlagen) und mit teilweiser fachlicher Inkompetenz genau das in den Seminaren vermittelt, was anschließend in den IHK-Ausbildereignungsprüfungen bewertet wird, dann zeugt das keineswegs von fachlicher Kompetenz, wenn man solch tolle werbliche Aussagen (100% / 99%) macht. Aber potentielle Seminarkunden (Privatpersonen und auch Unternehmenskunden) können das natürlich nicht durchschauen …

Auch dieses Beispiel zeigt: Die Personalunion von Personen, die einerseits als Prüfer und gleichzeitig als IHK-Seminarleiter der IHK bzw. als selbstständige Seminaranbieter tätig sind, ist ein gravierender Systemfehler!

erst Aufsichtsbeschwerden waren hilfreich

Nach 2010 / 2012 bin ich hinsichtlich meiner Möglichkeiten, gegenüber der teilweisen fachlichen Inkompetenz und der teilweisen Rechtswidrigkeit bei den AEVO-Prüfungen vorzugehen, klüger und gelassener geworden: Gegen mehrere IHKs und gegen die Handwerkskammer Köln habe ich (exemplarisch) bei den zuständigen Aufsichtsbehörden je eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht: Hierfür reichte jeweils eine kurze eMail; ich fühle mich nicht mehr ‘ohnmächtig’ gegenüber einigen inkompetenten, ignoranten und rechtswidrig handelnden Kammer-Funktionsträgern :))

Im Übrigen nutze ich mein AEVO-Forum (inzwischen deaktiviert), meine gut besuchte Webseite und meinen Facebook-Account, um auch die hin und wieder seltsamen Vorkommnisse in Verbindung mit der AEVO-Prüfung publik zu machen; auch insofern bin ich Ihnen für Ihre kritischen Fragen auf meinen Facebook-Post dankbar! – Eine erst vor wenigen Tagen veröffentlichte komische Sache: zweimal bei der praktischen Prüfung in der IHK Köln durchgefallen, anschließend bei der IHK Bonn mit “Sehr gut” bestanden (Fall 2)

Ich habe große Sympathie für die ‘Kammerjäger’

Wegen meines kleinen Verlages (als Herausgeber der AEVO-Lernkartei) bin ich zwangsweise und zahlendes IHK-Mitglied, ohne dass ich irgendeinen Nutzen davon habe!

Ganz im Gegenteil: Die ‘IHK-Organisation’ ist – als Anbieter von Seminaren zur Vorbereitung auf AEVO-Prüfung – sogar ein Mitbewerber und außerdem ein teilweise inkompetenter und widerrechtlich handelnder Kontrahent!  Deshalb gehöre ich auch zu denjenigen IHK-Kritikern, die darauf hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die IHK-Zwangsmitgliedschaft endlich beendet.

Falls die obigen Details als Erklärung für meine kritische Einstellung den AEVO-Prüfungen gegenüber noch nicht ausreichen sollten, empfehle ich die Lektüre meiner konstruktiven und meiner kritischen Posts (seit 2008: mehr als 100 Posts) im Forum des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

mein Fazit zu den AEVO-Prüfungen der IHKs

Die IHK-Verantwortlichen haben / hatten seit vielen Jahren die teilweise Inkompetenz, das teilweise ungebührliche Verhalten innerhalb der praktischen AEVO-Prüfungen und das teilweise bewusst rechtswidrige Verhalten einiger ihrer AEVO-Prüfungsausschussmitglieder nicht wahrhaben wollen, es ignoriert, vertuscht und abgestritten.

Ansprache an Nicole Ba

Hallo, Nicole Ba,

“… Seit zwei Jahren schon beobachte ich Ihren erbitterten Kampf gegen die Kammern – und ich verstehe es einfach nicht. …
Wie kommt es, dass ich das Gefühl habe, die Kammern sind für Sie ein Feindbild. Was genau stört Sie denn so erheblich? “

Ich freue mich darüber, dass Sie schon zwei Jahre lang beobachten – verstehen Sie es jetzt?

“Natürlich kann man immer, egal wo und wie und was, eine Prüfung anfechten – irgendetwas ist immer nicht 100% korrekt.”

Vielleicht haben Sie erkannt, dass es nicht um “100%”-Korrektheit geht, sondern darum, dass gravierende Dinge korrekt sein sollten. – Wenn insbesondere manche IHK-Funktionsträger jahrelang rechtlich zwingende Prüfungsvorgaben der AEVO (Stichworte: Konzeptbewertung und Wahlrecht der Prüflinge – abgesehen von der rechtswidrigen Verwendung von Prüfungsunterlagen sowie fachlicher Inkompetenz, siehe oben) trotz entsprechender Hinweise (nicht nur von mir!) missachten, aber andererseits Prüflinge (und deren Seminarvorbereiter) abqualifizieren, dann sind das eben keine Peanuts!

“Mal ehrlich – aber wer durch eine AdA-Prüfung rauscht, der hat es wirklich nicht anders verdient.

Die mündl. Prüfung ist derart überschaubar, dass man sich schon SEHR anstrengen muss, diese nicht zu bestehen.”

Sie gehen möglicherweise von Ihrer eigenen AEVO-Prüfung aus oder Sie betrachten ausschließlich Ihre eventuelle eigene IHK-Prüferfunktion. – Das Anspruchsniveau und die Vorstellungen von richtig bzw. falsch sind je nach IHK / HwK und sogar je nach Prüfungsausschuss innerhalb derselben Kammer recht unterschiedlich!

Ich hoffe, dass Sie diese verallgemeinernde Formulierung künftig nicht mehr machen werden … ansonsten sind auch Sie ignorant.

Wenn jemand diese Prüfung nicht besteht, dann hat er meiner Meinung nach erhebliche(!!!) Defizite und kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinesfalls guten Gewissens auf junge Menschen losgelassen werden.

Seien Sie froh, sofern nicht auch Sie zu denjenigen inkompetenten, rechtswidrig agierenden und anmaßenden IHK-Prüfern oder IHK-Dozenten gehören, die auf  AEVO-Prüflinge “losgelassen werden”.

“Und insbesondere im Hinblick auf Ihre AdA-Aktivitäten: Meinen Sie denn wiklich, es ist irgendjemandem damit gedient, auf gerichtlichem Wege Prüflingen zum Schein zu verhelfen???”

Sofern Sie diese Frage auch jetzt noch stellen würden, dann gehören Sie zu den Menschen, die “nichts hören, nichts sehen, nichts sagen” wollen. – Ich nutze aufgrund meiner Erfahrungen mit den AEVO-Prüfungen die Möglichkeit unseres Rechtsstaats, auf Schwachstellen / Missstände im Kammersystem hinzuweisen und nehme dafür zusätzliche Arbeit und Zeitaufwand in Kauf … aber inzwischen bin ich dabei recht entspannt; ich fühle mich nicht mehr so hilflos und ohnmächtig wie früher.

Deshalb bleibe ich auch bei meinem Facebook-Text, siehe oben: Das IHK-System bekommt weiterhin Druck von den Gerichten; gut so! 

Ihr Reinhold Vogt

AEVO und AdA-Prüfung

Infos zu meiner AEVO-Lernkartei