mangelhafte AdA-Prüfung bei der IHK Koblenz

Leistungen zweier IHK-Prüfungsausschüsse: Mangelhaft!

Sofern Sie, lieber Webseiten-Besucher, sich aktuell auf Ihre AdA-Prüfung vorbereiten, starten Sie am besten mit der Unterseite “die drei wichtigsten Fragen zur AdA-Prüfung“.

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Diese Webseiten-Unterseite dokumentiert …

  • das Fehlverhalten von zwei Prüfungsungsausschüssen der IHK Koblenz,
  • die Art und Weise, wie der stellvertretende Geschäftsführer der IHK dieses Verhalten seiner Prüfungsausschüsse bestritten hatte und 
  • wie fünf meiner Kursteilnehmer schließlich doch noch zu ihrem Recht gekommen waren, nachdem sie AdA-Prüfung zunächst angeblich “nicht bestanden” hatten.

Die Veröffentlichung des gesamten Verlaufs meiner Auseinandersetzung mit der IHK Koblenz – schon während des Verfahrens – hat vermutlich dazu beigetragen, dass die IHK Koblenz schließlich die betreffenden AdA-Prüfungen annullieren musste.

Die Dokumentation informiert über das gravierende Fehlverhalten der IHK bei der Durchführung der AdA-Prüfung detailliert, um eine nur pauschale und nicht überprüfbare Aussage zu vermeiden.

Diese Dokumentation kann eine wertvolle Informationsquelle sein …

  • für meine Kollegen, die ebenfalls AdA-Kurse durchführen, und
  • für Prüflinge, die der Meinung sind, zu unrecht bei einer Ausbildereignungsprüfung durchgefallen zu sein.

Hintergrund: Ich führe bereits seit 1985 AdA-Kurse zum AdA-Schein durch. Während der ersten 25 Jahre hatten alle meine Kurs-Teilnehmer ihre Prüfung bei der IHK Köln abgelegt – pro Jahr etwa 70 bis 80 Ausbilder aus dem gesamten Bundesgebiet.

Was war 2010 bei der AdA-Prüfung innerhalb der IHK Koblenz geschehen?

Vorbemerkung: Der Vorsitzende eines Prüfungsausausschusses der IHK Köln hatte mir seinerzeit mitgeteilt, dass die Teilnehmer meiner AdA-Kurse in der IHK Köln überdurchschnittlich gut abgeschnitten hatten.

Überwiegend hatten meine Kurs-Teilnehmer damals die Noten “Gut” und “Sehr gut” erreicht. – Ich kann mich nicht erinnern, dass damals einer meiner Kurs-Teilnehmer bei der AdA-Prüfung durchgefallen war.

Deshalb war ich geschockt, dass 2010 gleich fünf von insgesamt 15 Teilnehmern meines AdA-Prüfungsvorbereitungskurses, den ich erstmalig in Koblenz durchgeführt hatte, bei der IHK Koblenz durchgefallen waren.

Durch Telefonate mit einer Mitarbeiterin der IHK Koblenz und mit mehreren meiner Kurs-Teilnehmer hatte ich sofort im Anschluss an den praktischen Teil der AdA-Prüfung erfahren, dass die zwei Prüfungsausschüsse in der IHK Koblenz mit Umfang und Struktur der Unterweisungsentwürfe überhaupt nicht einverstanden waren. Bei einigen meiner Kurs-Teilnehmer waren die vorgelegten Unterweisungsentwürfe letztlich der Grund für “nicht bestanden”.

Die von meinen Kurs-Teilnehmern vorgelegten Unterweisungsentwürfe entsprachen jedoch in Umfang und Struktur genau den Unterweisungsentwürfen, die meine Kursteilnehmer jahrelang für die Prüfungen in der IHK Köln verwendet hatten … und die dort die Prüfungen jahrelang mit “Gut” und “Sehr gut” bestanden hatten.

An dieser Stelle muss daran erinnert werden, dass für die Ausbildereignungsprüfungen bundesweit dieselbe Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) gilt.

Ab 2009 gab es jedoch eine neue Fassung der Ausbilder-Eignungsverordnung. Auch sie gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie unterscheidet sich unter anderem in folgendem Detail von der vorherigen Version:

Die IHKs und die Handwerkskammern (HwKs) haben nicht mehr das Recht, den so genannten Unterweisungsentwurf, der für den praktischen Prüfungsteil gebraucht wird, zu bewerten. – Das ist auch deshalb sehr bedeutsam, weil offenbar jede IHK in Deutschland ganz andere Vorstellungen von solchen Unterweisungsentwürfen hatte und die AdA-Prüfungen dann auch aufgrund dieser Unterweisungsentwürfe entsprechend unterschiedlich bewertet wurden.

Die Änderung der Ausbilder-Eignungsverordnung hatten mehrere IHKs offensichtlich jahrelang nicht mitbekommen oder fahrlässig missachtet. Im Falle der IHK Koblenz wurden die positiven Widerspruchsbescheide seltsamerweise jedoch mit Formfehlern bei der Prüfung begründet.

Foto des Briefes der IHK Koblenz nach Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis.

Inkompetente AdA-Prüfer der IHK hatten meine Qualifikation in Frage gestellt

Den durchgefallenen Prüflingen wurde von den AdA-Prüfern der IHK Koblenz empfohlen, sich zunächst durch einen IHK-Kurs oder einen DAA-Kurs auf die AdA-Prüfung vorbereiten zu lassen, bevor sie den praktischen Prüfungsteil in der IHK Koblenz wiederholen. Das heißt also im Umkehrschluss: Besser einen anderen AdA-Kursanbieter wählen, als sich erneut dem vermeintlich inkompetenten Kursleiter Vogt anzuvertrauen.

Lesen Sie hier die teilweise haarsträubenden Rückmeldungen meiner AdA-Kursteilnehmer.

Daraus kann auch gefolgert werden, dass in den AdA-Kursen der IHK und in den DAA-Kursen offensichtlich falsche Inhalte vermittelt wurden, die dann in den Prüfungen der IHK als richtig bewertet wurden

Fachlich inkompetente und zur Abnahme von Prüfungen ungeeignete Prüfer maßen sich an, fünf meiner 15 Prüflinge durchfallen zu lassen, und mich, als engagierten und jahrelang erfolgreichen AdA-Kursleiter, zu diskreditieren! 

Lesen Sie hier meine Aufzählung der gravierenden fachlichen Prüfer-Fehler.

Nach den Ereignissen in der IHK Koblenz habe ich im foraus-Forum des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) – zunächst quasi intern – darum gebeten, dass alle IHKs sich an die Bestimmungen der neuen AEVO halten sollen.

Für meine starke Verärgerung über das Gebaren einiger IHKs spielte auch eine Rolle, dass ich mich mehrere Male mit der IHK Köln (intern) angelegt hatte, ohne dass meine berechtigten Hinweise ernst genommen wurden!

Nachdem die IHKs die neuen AEVO-Bestimmungen weiterhin verletzt hatten, habe ich gegen mehrere IHKs und eine Handwerkskammer (HwK) jeweils Aufsichtsbeschwerden (erfolgreich) bei den betreffenden Aufsichtsbehörden eingereicht. 

Mehrere IHKs hatten auch in einem weiteren gravierenden Punkt gegen die AEVO von 2009 verstoßen: Diese IHKs hatten den Prüflingen das Recht verweigert, selber zu bestimmen, ob sie für den praktischen Teil der AdA-Prüfung die Präsentation oder die ‘Unterweisung’ wählen. Auch aus diesem Grund habe ich schließlich weitere Aufsichtsbeschwerden gegen mehrere IHKs jeweils erfolgreich eingereicht.

Stand Herbst 2019: Durch Zufall habe ich mitbekommen, dass die IHK Köln in einem dritten Punkt gravierend gegen die AEVO von 2009 verstößt. Deshalb war ich einem meiner Kurs-Teilnehmer dabei behilflich, gegen seinen IHK-Bescheid “AEVO-Prüfung nicht bestanden” Widerspruch einzulegen. – Hier können Sie die Details lesen.

Erfolge der wochenlangen Auseinandersetzung mit der IHK Koblenz

  • Die fünf Prüflinge hatten Widerspruch gegen das Ergebnis ihrer AdA-Prüfung eingelegt.
  • Alle fünf Widersprüche wurden schließlich akzeptiert – wenn auch mit anderer Begründung als im Widerspruch genannt. Die AdA-Prüfung wurde annulliert.
  • Alle fünf Prüflinge hatten ihren praktischen Prüfungsteil im zweiten Anlauf problemlos bestanden.

Die korrigierten Prüfungsergebnisse:

  • Zwei Teilnehmer hatten im praktischen Teil der AdA-Prüfung die Note Befriedigend erreicht.
  • Weitere zwei Prüflinge hatten den praktischen Teil ihrer AdA-Prüfung mit der Note Gut abgeschlossen.
  • Ein Teilnehmer bestand seine wiederholte praktische AdA-Prüfung sogar mit der Note Sehr gut!

Die fünf Prüflinge hatten mir mitgeteilt, dass sie das neue Prüfungsverfahren als fair und freundlich empfunden hatten.

Auch mir, als Leiter des AdA-Kurses, fiel nach dieser ‘Wiederholungsprüfung’ ein Stein vom Herzen. Auch ich fühlte mich rehabilitiert: Meine Kompetenz zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung wurde nicht mehr infrage gestellt.

Anmerkung 1

Im Widerspruchs-Bescheid wurde bestritten, dass die Unterweisungsentwürfe bewertet wurden. Das steht im Widerspruch zu den Erinnerungsprotokollen meiner Kursteilnehmer! – Zwei der Prüflinge wurden sogar innerhalb der praktischen Ausbildereignungsprüfung aufgefordert, noch einmal ausdrücklich schriftlich zu bestätigen, dass sie die Unterweisungsentwürfe selber erstellt hatten.

Dass zahlreiche IHKs die so genannten Unterweisungsentwürfe tatsächlich jahrelang widerrechtlich bewerteten, habe ich dokumentiert. Leider hatte ich erst Jahre später herausgefunden, dass ich, als AdA-Kursleiter, per Aufsichtsbeschwerde gegen dieses widerrechtliche AEVO-Prüfungsverfahren vorgehen kann. 

Anmerkung 2

Es war für mich auch nicht verstehbar, weshalb die IHK Koblenz in einem Beiblatt zum Widerspruchs-Bescheid verlangte, dass die Prüflinge für ihren ‘zweiten Anlauf’ jeweils einen anderen Unterrichtsinhalt vorbereiten mussten als für den ‘ersten Anlauf’. – Ich hielt es jedoch nicht für klug, den Prüflingen zu empfehlen, auch hierzu Widerspruch zu erheben: Es sollte von unserer Seite kein Öl ins Feuer gegossen werden.

Anmerkung 3

Die Verantwortlichen der IHK Koblenz hatten nicht die Souveränität, sich für die eklatanten Prüferfehler und das ungebührliche Verhalten der Prüfer bei meinen Teilnehmern und bei mir zu entschuldigen.

Glücklicherweise gibt es inzwischen Möglichkeiten, ein solch krasses IHK-Fehlverhalten und die Versuche, es zu vertuschen, zu veröffentlichen, zum Beispiel auf dieser Website.

Anmerkung 4

Jahrelang hatte ich immer wieder im foraus-Forum des ‘Bundesinstitut für Berufsbildung’ (BIBB) auf widerrechtlich durchgeführte Ausbildereignungsprüfungen und fehlerhafte Prüfungsbewertungen einiger IHKs hingewiesen. Diese quasi internen Hinweise wurden überwiegend ignoriert.

Anfang 2014 hatte ich mehrere Aufsichtsbeschwerden exemplarisch gegen IHKs in vier Bundesländern eingereicht. Erst diese Aufsichtsbeschwerden konnten die betreffenden IHKs veranlassen, ihre rechtswidrigen Prüfungsverfahren zu korrigieren! – Kritik an den AEVO-Prüfungen

Anmerkung 5

Zwei oder drei Jahre nach diesem Vorfall hatten sich erneut Teilnehmer meiner AdA-Kurse zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung durch die IHK Koblenz prüfen lassen. Diese Prüfungen wurden nach meiner Kenntnis angemessen durchgeführt und bewertet. – Es gab also keine Retourkutsche von Seiten der IHK Koblenz.

Die Korrespondenz mit der IHK Koblenz

Noch am Tag der betreffenden Ausbildereignungsprüfungen (9. November 2010) schrieb ich an die Dame, die in der IHK Koblenz die Ausbildereignungsprüfungen organisiert, folgende eMail:

Guten Tag, Frau O.,

von einem meiner Seminar-Teilnehmer (Seminar zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung im November 2010, IHK) habe ich soeben eine eMail erhalten, die u. a. folgende Aussage enthält:

Mir ist vom Prüfungsvorsitzenden mitgeteilt worden, dass es wahrscheinlich nicht an meiner Person lag, dass heute aus Ihrem Seminar ca. 50% der Kollegen durchgefallen seien: Für die Wiederholungsprüfung sollte ich besser ein Seminar bei der IHK bzw. bei der DAA besuchen, um Lerndefizite auszugleichen.”

Eine solche Aussage kann nur gemacht werden, wenn die Prüfungskommission erhebliche Zweifel an meiner entsprechenden Kompetenz hat. Ich gehe davon aus, dass die Prüfungskommission dies mit entsprechenden Fakten belegen kann.

Ich bitte deshalb um ein Gespräch mit Ihnen und dem betreffenden Prüfungsausschuss-Vorsitzenden. Ich werde mich auch darum bemühen, dass ein Verantwortlicher aus dem Provinzial-Bildungszentrum (Anm.: Bildungszentrum meines langjährigen Auftraggebers) an diesem Gespräch teilnimmt.

Um das Gespräch (auch aus meiner Sicht) gut vorzubereiten, bitte ich Sie, mir vorab die konkreten bzw. wichtigsten Gründe der Prüfungskommission schriftlich mitzuteilen, die zur oben zitierten Aussage geführt hatten.

Ich werde Sie am morgigen Mittwoch (im Laufe des Vormittags) anrufen, um mit Ihnen den Gesprächstermin abzustimmen.

Beste Grüße aus Waldbröl
– Ihr Reinhold Vogt –

Am nächsten Morgen (10. Nov.) erhielt ich folgende Antwort:

Hallo Herr Vogt,

habe die Angelegenheit heute Morgen mit meinem Chef, Herrn M, besprochen und die gestrigen Prüfer um eine Stellungnahme gebeten.

Ab morgen bin ich bis einschließlich 19.11.2010 nicht in Hause.

Voraussichtlich werde ich mich in der 47. KW wieder bei Ihnen melden.

Bis dahin wünsche ich Ihnen eine gute Zeit und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
O.
IHK Koblenz

Am 22. November hatte ich Frau O. angerufen, …

  • um mit ihr den von mir gewünschten Gesprächstermin zu verabreden
  • und um noch einmal darum zu bitten, dass mir die schriftliche Begründung geschickt wird, weshalb die Prüfungskommission meinen durchgefallenen AdA-Kursteilnehmern empfohlen hatte, nun doch lieber noch einen AdA-Kurs bei der IHK Koblenz bzw. bei der DAA zu besuchen, bevor sie an der Wiederholungsprüfung teilnehmen – im Umkehrschluss: anstatt sich noch einmal vom inkompetenten AdA-Kursleiter R. Vogt vorbereiten zu lassen.

Darauf sagte mir Frau O., dass Sie derzeit so viel zu tun habe, dass das Gespräch erst im Januar 2011 stattfinden könne. Im Übrigen dürfe sie mir die erbetene Begründung nicht schicken.

Nach dem Telefonat hatte ich folgende eMail an den Chef von Frau O. geschickt:

Guten Tag, Herr M.,

fünf von insgesamt 15 Teilnehmern meines AEVO-Prüfungsvorbereitungs-Seminares haben Anfang November 2010 die ‘Praktische Prüfung’ vor der IHK nicht bestanden. Offenbar waren die Prüfungsausschussmitglieder von der ‘schlechten’ Leistung dieser Prüflinge dermaßen schockiert, dass sie mehreren Teilnehmern ausdrücklich empfohlen hatten, als Vorbereitung zur Wiederholungsprüfung vorab ein Seminar der IHK Koblenz zu besuchen. (Bei einer der Teilnehmerinnen wurde diese Aussage durch ein anderes Prüfungsausschuss-Mitglied ergänzt: “oder bei der DAA”.)

Die Empfehlung an meine Teilnehmer, jetzt lieber noch ein Prüfungsvorbereitungs-Seminar bei der IHK zu besuchen (im Umkehrschluss: “anstatt sich noch einmal durch VOGT vorbereiten zu lassen”), halte ich für ein schwerwiegendes Fehlverhalten. Hierzu werde ich noch gesondert Stellung nehmen (auch im Hinblick auf das heikle Thema, dass eine IHK bzw. deren Tochterunternehmung sowohl Prüfungsinstanz als auch Seminaranbieter ist und damit in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Anbietern steht – sogar zu IHK-Zwangsmitgliedern).

Falls die obige Empfehlung (IHK- oder DAA-Seminar) substanziell nicht begründbar ist, kann das u. U. zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und im schlimmsten Fall sogar zur Schadenersatzverpflichtung führen.

Ein ganz anderer Punkt ist die innere Einschätzung meiner fachlichen Kompetenz durch die Prüfungsausschussmitglieder, die dann zur obigen Empfehlung führte. – Aus meiner Sicht könnte es nur aus folgenden Gründen zu dieser Einschätzung kommen:

  1. Meine fachliche Kompetenz (zumindest bei dieser Teilnehmergruppe) genügte nicht den Anforderungen.
  2. Die betreffenden Prüflinge haben aus sehr persönlichen Gründen eine mangelhafte Leistung in der ‘praktischen Prüfung’ gezeigt.
  3. Die fachliche Kompetenz der Prüfer(!) – zumindest bei dieser Prüfungsgruppe – genügte nicht den Anforderungen.
  4. Es gibt unterschiedliche Ansichten (der Prüfer und von mir), wie die praktische Ausbildereignungsprüfung durchzuführen und zu bewerten ist.

Zu Punkt 1 (meine fachliche Kompetenz):

Ich führe seit etwa 25 Jahren solche AEVO-Vorbereitungskurse durch und vermute, dass in dieser Zeit etwa 600 bis 750 Teilnehmer daran teilgenommen haben. Darüber hinaus bin ich Autor der vielfach gekauften AEVO-Lernkartei, die zur zusätzlichen AEVO-Prüfungsvorbereitung bestimmt ist.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und der bislang überdurchschnittlich(!) guten Prüfungsleistungen meiner TeilnehmerInnen schließe ich aus, dass ich sowohl generell, als auch in dem betreffenden Prüfungsvorbereitungsseminar eine mangelhafte Arbeit geleistet habe. – Ganz im Gegenteil: Ich bin ich davon überzeugt, ein überdurchschnittlich guter AEVO-Seminardurchführender zu sein! Und das gilt ausdrücklich auch für das Prüfungsvorbereitungs-Seminar in Koblenz.

zu Punkt 2 (Prüflinge – mangelhafte Leistung):

Diesen Punkt kann ich nicht beurteilen, weil ich in der Prüfung nicht anwesend war. Aber ich schätze die Teilnehmer des betreffenden Seminars insgesamt eher überdurchschnittlich gegenüber den TN-Gruppen der letzten zehn Jahre ein. (Für einzelne der durchgefallenen Teilnehmer gilt das sogar individuell.)

Aber auch der Prüfungsausschuss vertritt offenbar nicht die Meinung, dass die Ursache für das Durchfallen in der Person der Teilnehmer lag, denn sonst hätte es ja nicht die Empfehlung für das IHK-Seminar gegeben. – Einem der Prüfungsteilnehmer wurde sogar ausdrücklich / sinngemäß gesagt: “Es liegt wahrscheinlich gar nicht an Ihrer Person.”

zu Punkt 3 (fachliche Kompetenz der Prüfer):

Ich gehe davon aus, dass die Prüfungsausschussmitglieder von Ihnen sorgfältig ausgesucht und gelegentlich überprüft werden, ob sie den fachlichen Ansprüchen genügen. – Hinsichtlich der Anforderung “die Prüfer sollen (fachlich und) zur Abnahme von Prüfungen geeignet sein” habe ich in Einzelfällen allerdings erhebliche Zweifel. Diese Aussage werde ich durch Vorlage der Gedächtnisprotokolle meiner Teilnehmer begründen.

zu Punkt 4 (unterschiedliche Ansichten, wie die Prüfung durchzuführen ist):

Ich vermute, dass die Ursache für das Durchfallen dieser fünf Teilnehmer (und für die Fehleinschätzung meiner Kompetenz) in der unterschiedlichen Interpretation der Prüfungsanforderungen liegt. Hierüber wird ein persönliches Gespräch sicherlich Aufschluss geben.

Da ich jedoch (aufgrund der telefonischen Aussagen von Frau O.) vermute, dass diese möglichen unterschiedlichen Interpretationen die wesentlichen Grundlagen für das Nichtbestehen waren, bitte ich Sie, mir vor dem Gespräch mit Ihnen die wichtigsten Gründe für das Nichtbestehen (und für die Aussage “lieber ein IHK-Seminar”) schriftlich zur Verfügung zu stellen.

Frau O. hat mir heute im Gespräch zu verstehen gegeben, dass die Stellungnahmen der beiden Prüfungsausschüsse zwar schon vorlägen, aber ich diese Unterlagen auf keinen Fall erhalten könne, weil sie IHK-Internas darstellten und weil doch ein Gespräch vorgesehen sei (frühestens im Januar 2011).

Ich bin nicht damit einverstanden, dass Sie mir keine schriftlichen Begründungen zur Verfügung stellen wollen. – Sofern Sie auf dem Standpunkt stehen, dass ich, als Seminarleiter, kein Anrecht auf eine solche Unterlage habe, weil dies datenschutzrechlich geschützte Informationen über die Prüflinge seien, kann ich das akzeptieren. – Deshalb bitte ich Sie, mir schriftlich zu belegen, welche Gründe die Prüfungsausschussmitglieder hatten, als sie den durchgefallenen Prüflingen die zusätzliche / wiederholte Prüfungsvorbereitung durch die IHK (und eben nicht noch einmal durch meine Person) empfohlen hatten; hiervon bin ich unmittelbar betroffen!

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Sehr geehrter Herr M., es hat für mich keinen Nutzen, zu einer Aussprache in die IHK zu kommen, sofern ich nicht vorher diese Gründe schriftlich fixiert erhalten habe; denn nur auf diese Weise kann ich ‘beweissicher’ die Zweifel an meiner Kompetenz entkräften sowie die ‘Mangelhaft’-Bewertung durch die Prüfungsausschussmitglieder erschüttern.

Mir ist überhaupt nicht an einer Konfrontation mit der IHK und deren Prüfungsausschussmitgliedern gelegen, sondern ich möchte mit Ihnen allen in gutem Einvernehmen zusammenarbeiten! Aber ich bestehe darauf, dass die ‘Kardinalgründe für das Durchfallen’ klar und nachvollziehbar fixiert sind. Nur so habe ich eine Chance, ggf. Ihren Prüfungsausschussmitgliedern belegbar nachzuweisen, dass sie sich in den betreffenden Prüfungen geirrt hatten. 

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Ich hatte mir ursprünglich vorgestellt, dass die IHK nach dem klärenden Gespräch u. U. von sich aus die Prüfungsergebnisse für meine durchgefallenen Teilnehmer in ‘Prüfung bestanden’ ändert. Frau O. hat mir vorhin jedoch erklärt, dass es (wegen der Arbeitsbelastung) nicht noch in diesem Jahr zum Gespräch bei Ihnen in der IHK kommen könne. Das bedeutet, dass dann der Termin für die möglichen Widersprüche vorbei ist. 

Aus diesem Grund werde ich den fünf Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestanden hatten, empfehlen, gegen den Prüfungsbescheid Widerspruch zu erheben. Gleichzeitig sage ich den betreffenden Teilnehmern vorsorglich und verbindlich zu, dass ich die Kosten übernehmen werde, die die IHK im Falle der Widerspruch-Ablehnung berechnen sollte.

Ich vermute, dass sich ein einzelner Prüfling gegenüber der ‘Institution IHK’ schwach fühlen und deshalb möglicherweise auf einen Widerspruch verzichten könnte. Um den betreffenden Personen den Rücken zu stärken, erhalten diese Personen von dieser Mail eine Bcc – in der Hoffnung, dass sie dadurch eher den Mut zum Widerspruch haben werden.

Unabhängig / abgekoppelt von den etwaigen Widersprüchen der Teilnehmer muss das ganz zu Beginn dieser Mail aufgezeigte Problem geklärt werden.

Ich behalte mir im Übrigen vor, diese eMail auch anderweitig zu veröffentlichen.

Mit besten Grüßen
Ihr Reinhold Vogt

Schon etwa 1,5 Stunden später erhielt ich eine Antwort:

Sehr geehrter Herr Vogt,

vielen Dank für Ihre ausführlichen Informationen, die Sie auf Basis von Rückmeldungen Ihrer Teilnehmer nunmehr an mich weitergegeben haben.

Da weder Sie noch ich bei der Prüfung selbst anwesend waren, haben Sie sicher Verständnis, dass ich zunächst eine Stellungnahme der betroffenen Prüfer einholen werde, bevor ich auf Ihre Punkte dann eingehe. Bis dahin bitte ich um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm. M.
stellv. Leiter Aus- und Weiterbildung

Zwischenbescheid an meinen Auftraggeber

In dieser Mail begründe ich, weshalb ich unbedingt die schriftliche Begründung der IHK KO erhoffte, die ich dann allerdings nie erhalten hatte:

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