Ausbildereignungsprüfung IHK Bochum

Zitat: “Die als Partner benötigten „Auszubildenden“ werden i. d. R. von der Industrie- und Handelskammer aus den Reihen der Prüfungskandidaten ausgewählt und zugeteilt.” (Dieses Verfahren könnte einen gravierenden Formfehler darstellen und zur Ungültigkeit der Prüfung führen, weil dadurch die zulässige Prüfungsdauer für die ‘Prüfungskandidaten’ erheblich überschritten wird.)

In einem Fachgespräch im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung IHK Bochum (Okt. 2013) wurden zahlreiche Fragen gestellt, die nach der AEVO nicht zulässig sind und die deshalb bei einem Rechtsstreit wegen eines gravierenden Formfehlers zur Ungültigkeit der AdA-Prüfung hätten führen können. Zitat eines Prüflings:

Hallo Herr Vogt,

Sie baten um ein Feedback.

Als Erstes: Ich habe mit 83 % bestanden, sowohl im schriftlichen Teil als auch im praktischen Teil.

Allerdings hat mich sowohl der schriftliche als auch der der praktische Teil etwas überrascht.

Hier für Sie zur Info:

Die schriftliche Prüfung war in Bochum in Papierform. Es kamen einige Fragen dran, bei denen ich komplett raten musste. Ich kann nicht beurteilen, ob diese Themen auch auf den Lernkarten standen, denn ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich diese leider nicht alle durchgearbeitet habe. Überraschend fand ich 2 Fragen zur gestreckten Ausbildung, wobei es um prüfungsrelevante Richtlinien ging: Wann welche Prüfung zu machen sei und wann man welche davon wiederholen könne.

Dann gab es 5 Fragen zu einem Unternehmen mit stark Umweltgefährdenden Mitteln und Auswirkungen dieses Risikos auf Unterweisungen etc. Und das dritte Überraschungsfeld war dann eine Firma mit Teilsitz im Ausland und den damit verbundenen Rechtsansprüchen eines Auszubildenden, sowie zu erfolgende Beantragungen bei offiziellen Stellen und Regelung des Berufsschulunterrichts, wenn ein Azubi einen Teil seiner Ausbildung im Ausland absolviert.

Von meinem Lehrgespräch waren die Prüfer total begeistert. Hänge Ihnen noch die gebastelte Grafik an, die ich vorbereitet hatte. Waren besonders begeistert, dass ich auf alle möglichen Antworten auf die Frage „Was würden Sie mit dem Geld machen“ vorbereitet war.

Das ergänzende Fachgespräch war durchwachsen, da ich mich hauptsächlich mit Ihren 32 Fragen und den Lernkarten zu Lernmodellen, Methoden, Gruppendynamik etc. vorbereitet hatte. Allerdings kam dazu keine Frage, sondern alles Mögliche aus dem BBiG, persönliche und fachliche Eignung (Voraussetzungen, Unterschiede Ausbilder, Ausbildender, Ausbildungsbeauftragter, pädagogische Eignung), Betriebsrat, JAV mit Fristen und Voraussetzungen, Zusammenspiel Berufsschule und Ausbildungsstätte, ob Bund oder Land Rahmenlehrpläne heraus gibt, ob ein 25-Jähriger zur Berufsschule muss inkl. Begründung etc.

Ich hoffe, das war hilfreich für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

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meine Antwort:
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Guten Morgen, Frau / Herr …,

herzlichen Glückwunsch zur ‘Doppel-Zwei’! Ihre drei Medien / Unterlagen gefallen auch mir sehr gut!

Und danke für Ihre ausführliche Mail.

  • Überraschend fand ich 2 Frage zur gestreckten Ausbildung, wobei es um prüfungsrelevante Richtlinien ging. Wann welche Prüfung zu machen sei und wann man welche davon wiederholen könne.

Hier geht es vermutlich um die ‘gestreckte Abschlussprüfung’. Darüber hatten wir am ersten Tag gesprochen, und dieses kleine Teilthema ist auch in der Lernkartei enthalten:

gestreckte Prüfung
Vorbereitung auf den AdA-Schein; Muster einer AEVO-Lernkarte
  • Dann gab es 5 Fragen zu einem Unternehmen mit stark Umweltgefährdenden Mitteln und Auswirkungen dieses Risikos auf Unterweisungen etc.

Ich vermute, dass es hierbei um das richtige Ausbilderverhalten geht; je nach konkreter Aufgabenstellung will man vermutlich hören, dass der Ausbilder hier ‚situativ richtiges Verhalten‘ (wahrscheinlich konkret: autoritäres Verhalten) zeigen muss. – Diesen Punkt hatten wir im Zusammenhang mit Führungsstilen behandelt, und in unserer Übung mit ‘Problemfälle mit Azubis’ gibt es den Fall ‘Entsorgen von Chemikalien in das WC’.

  • Und das dritte Überraschungsfeld war dann eine Firma mit Teilsitz im Ausland und den damit verbundenen Rechtsansprüchen eines Auszubildenden, sowie zu erfolgende Beantragungen bei offiziellen Stellen und Regelung des Berufsschulunterrichts, wenn ein Azubi einen Teil seiner Ausbildung im Ausland absolviert.

Dieses Teilthema hatten wir nicht besprochen. Es gibt hierzu zwar ein oder zwei Lernkarten, aber aufgrund Ihrer Schilderung vermute ich, dass die Prüfungsaufgabe über das hinausgeht, was in den Karten steht. Deshalb ist diese Info von Ihnen für mich besonders wichtig. – Ich werde mal nachlesen, was das BBiG hierzu konkret sagt.

Ausbildereignungsprüfung IHK Bochum: Unerlaubte AEVO-Prüfungsfragen

  • Das ergänzende Fachgespräch war durchwachsen ….. sondern alles Mögliche aus dem BBiG, persönliche und fachliche Eignung (Voraussetzungen, Unterschiede Ausbilder, Ausbildender, Ausbildungsbeauftragter, pädagogische Eignung), Betriebsrat, JAV mit Fristen und Voraussetzungen, Zusammenspiel Berufsschule und Ausbildungsstätte, ob Bund oder Land Rahmenlehrpläne heraus gibt, ob ein 25-Jähriger zur Berufsschule muss inkl. Begründung etc.

Für den Fall, dass Sie durch den praktischen Teil Ihrer Ausbildereignungsprüfung gefallen wären, gäbe es bei diesen Fragen die sehr gute Chance für einen erfolgreichen Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis; denn es liegt ein erheblicher Formfehler des Prüfungsausschusses vor: Diese Fragen widersprechen der eindeutigen Vorgabe der AEVO. Dort wird der Inhalt des (ergänzenden) Fachgesprächs vorgegeben: „… über die Auswahl und Gestaltung“ Ihrer (Präsentation bzw.) Unterweisung. – Insofern war die Leistung des Prüfungsausschusses ‘mangelhaft’

Ich bedanke mich noch einmal für die Mühe, die Sie sich mit dieser umfangreichen Rückmeldung gemacht haben! Nachdem ich von meiner aktuellen ‘Seminarreise’ zurück bin, werde ich Ihnen am SA ein kleines digitales Danke-schön-Geschenk schicken.

Beste Grüße, alles Gute!
Ihr R. Vogt

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Diese Ausbildereignungsprüfung wurde mit zweimal 83%-Punkten bewertet; insofern gibt es eigentlich keinen Grund zu ‘meckern’, abgesehen davon, dass dieser Prüfling u. U. die Chance gehabt hätte, bei ordnungsgemäß durchgeführtem Fachgespräch auch ein ‘Sehr gut’ zu erreichen.

Was wäre aber gewesen, wenn dieser Prüfling in der ‘Unterweisung’ (‘Durchführung einer Ausbildungssituation’) nur etwa 50%-Punkte erreicht hätte? Sein Antwortverhalten auf die unerlaubten Fragen hätte vermutlich dazu geführt, dass dieser Prüfling durchgefallen wäre. Zu Unrecht; denn Prüflinge und die Referenten von AEVO-Prüfungsvorbereitungsseminaren und entsprechende Produkte-Anbieter müssen sich darauf verlassen können, dass sich die Prüfungsausschüsse an geltendes Recht halten: an die Vorgaben der Ausbildereignungsverordnung.

Leider zeigt auch dieser Fall, dass es noch immer einige AEVO-Prüfungsausschüsse gibt, die nicht “fachlich kompetent” sind! In manchen Fällen führte diese fachliche Inkompetenz der Prüfungsausschüsse zu ‘gerade mal bestanden’ bzw. zu ‘nicht bestanden’. 

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Mein Vorschlag:

Die Prüflinge sollten das Recht bekommen, sofort bei Ende des praktischen Teils ihrer Ausbildereignungsprüfung eine Kopie des Prüfungsprotokolls zu erhalten. (In diesem Punkt ist die IHK Hamburg vorbildlich!) So wird die Chance erhöht, dass die Prüflinge für den Fall des Widerspruchs bzw. für den Fall der gerichtlichen Klärung das unsachgemäß durchgeführte Prüfungsverfahren beweisen können (und das ihnen verbriefte Recht auf Widerspruch und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht auch wirkungsvoll nutzen können). – “Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!”

Durch eine solche Prüfungsprotokoll-Kopie entsteht kein zusätzlicher Arbeitsaufwand, … aber sie erhöht den Druck auf die Prüfungsinstanzen, dafür zu sorgen, dass sie sich an geltendes Recht halten!

Ich empfehle den von solchen unerlaubten AEVO-Prüfungsfragen betroffenen Prüflingen, (auch) bei der Aufsichtsbehörde der betroffenen IHK eine ‘Fachaufsichtsbeschwerde’ einzulegen (Das ist nicht mit Kosten verbunden.); das kann auch per eMail geschehen. – Die zuständige Aufsichtsbehörde ist im Impressum der jeweiligen IHK genannt. 

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