Ausbildereignungsprüfung IHK Kassel-Marburg

Der Unterweisungsentwurf / das Konzept wurde bis Mai 2014 mit 20 Prozent bewertet, das Fachgespräch nur mit 30 Prozent:

Diese Regelung war jahrelang rechtswidrig! Erst nach einer Fachaufsichtsbeschwerde hat die IHK Kassel-Marburg eingelenkt!
Diese Regelung war jahrelang rechtswidrig! Erst nach einer Fachaufsichtsbeschwerde hat die IHK Kassel-Marburg eingelenkt!

 

Der obige Screenshot stammt von März 2014.

Gegen diese rechtswidrige Regelung zur Ausbildereignungsprüfung hatte ich im März 2014 eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht:

Guten Tag,

Sie sind laut Impressum der IHK Kassel-Marburg die zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 11 Abs. 1 IHKG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum IHKG.

Ich lege hiermit eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die IHK Kassel-Marburg wegen rechtswidrigem Verhalten in Verbindung mit § 4 AEVO ein.

Begründung:

Die IHK Kassel-Marburg erläutert auf einer aktuellen PDF (…), dass sie innerhalb der Ausbildereignungsprüfung das Konzept zu einer ‘Präsentation’ bzw. ‘Durchführung’ mit 20% bewertet. Diese Bewertung ist – bereits fünf Jahren –  rechtswidrig, siehe Ausführungen des’Deutscher Industrie- und Handelskammertag’ (DIHK), Bereich Berufliche Bildung, siehe https://aevo-lernkartei.de/konzept-zur-ausbildereignungspruefung/

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilten, ob und ggf. wie Sie gegen diese beanstandete Prüfungsdurchführung der betr. IHK vorgegangen sind.

 

Aufgrund dieser Fachaufsichtsbeschwerde hat die IHK Kassel-Marburg ihr Verfahren bei der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) geändert:

Erst nach der Fachaufsichtsbeschwerde hat die IHK Kassel-Marburg ihr rechtwidriges Prüfungsverfahren geändert.
Erst nach der Fachaufsichtsbeschwerde hat die IHK Kassel-Marburg ihr jahrelang rechtwidriges Prüfungsverfahren geändert.: Das Konzept wird nun nicht mehr bewertet.

 

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