fehlerhafte AEVO-Prüfungen

Fehlleistungen von IHKs und HwKs

Auf dieser Seite geht es um die Dokumentation gravierender Fehlleistungen der IHKs und HwKs im Zusammenhang mit den Prüfungen nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO).

Der ‘Heiligenschein’ für IHKs und HwKs ist unbegründet

IHKs und HwKs (Handwerkskammern) haben in der öffentlichen Wahrnehmung ein positives Image. Das gilt insbesondere hinsichtlich ihrer Funktion als Prüfungsinstanz für die berufliche Bildung.

“Wo Licht ist, ist aber auch Schatten!”

In den ersten Jahren meiner Tätigkeit als Dozent in den Vorbereitungskursen auf die Ausbildereignungsprüfung hatten meine Seminarteilnehmer die Prüfungen jeweils ausschließlich bei der IHK Köln abgelegt: ab 1985 jährlich zwischen 50 und 70 Prüflinge.

Damals wurden die schriftlichen AEVO-Prüfungsfragen und die Musterlösungen von den IHKs noch veröffentlicht.

Mehrere Male hatte ich die Verantwortlichen innerhalb der IHK Köln auf eindeutige Fehler in den Aufgabenstellungen und in den Musterlösungen hingewiesen:

  • Manchmal waren die Aufgabenstellungen in sich nicht stimmig.
  • Manchmal waren die Musterlösungen schlicht falsch.

gleichwohl: Meine AdA-Kursteilnehmer hatten seinerzeit jahrelang ihre Ausbildereignungsprüfungen bei der IHK Köln überwiegend mit der Note “2” und “1” bestanden!

Folgen für die Prüflinge

Die SeminarteilnehmerInnen hatten innerhalb meiner Prüfungsvorbereitungskurse einzelne Inhalte anders gelernt, als sie innerhalb der schriftlichen Ausbildereignungsprüfungen verlangt wurden.

Die Folge war, dass die Prüfungsteilnehmer automatisch zu schlecht bewertet wurden.

Ich konnte auch nicht ausschließen, dass es gravierende Fehler auch in den praktischen Prüfungsteilen gab.

Reaktion der IHK Köln / der IHK-Organisation

Auf meine stets sachlichen Fehlerhinweise in den schriftlichen Prüfungen hatte ich von der IHK Köln zwar jeweils freundlich formulierte Antworten bekommen, aber die Prüfungsergebnisse meiner Kursteilnehmer wurden nicht korrigiert. Das hatte ich allerdings auch nicht gefordert.

Irgendwann habe ich festgestellt, dass die Prüfungungsbögen mit den falschen Aufgabenstellungen und falschen Musterlösungen erneut verwendet wurden. Als ich die IHK Köln darauf hingewiesen hatte, bekam ich die Antwort, dass es noch einen größeren Vorrat dieser Unterlagen gebe. Der Vorrat müsse zunächst noch aufgebraucht werden!

Die IHK-Organisation hat sich inzwischen der möglichen Kritik an ihren schriftlichen AEVO-Prüfungsaufgaben entzogen, indem sie die Prüfungsunterlagen einfach nicht mehr zugänglich macht … – Abitur-Prüfungen werden zumindest eingeschränkt veröffentlicht.

Fehler zunächst auch innerhalb der veröffentlichten Musterprüfungsaufgaben

Auch die erste Auflage von 2005 einer Broschüre mit Musterprüfungsfragen und Lösungen enthielt mehrere Fehler. Herausgeber war die “DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH – Bonn” (inzwischen ‘DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH’).

Die von mir in dieser Broschüre festgestellten und gemeldeten Fehler wurden in der folgenden Auflage berichtigt. – Prima; Fehler sind eben nicht vermeidbar. Veröffentlichungen ermöglichen Fehlerhinweise und anschließende Korrekturen …

meine verstärkte Bemühungen wegen der Probleme bei den Ausbildereignungsprüfungen

Meine ersten Prüfungsvorbereitungsseminare hatte ich 1985 durchgeführt.

Ab 2008 hatte ich im foraus-Forum des “Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)” auf mehrere Probleme im Zusammenhang mit den Ausbildereignungsprüfungen hingewiesen. (foraus = Forum für AusbilderInnen des Bundesinstituts für Berufsbildung)

Meist gab es keine Stellungnahme oder sonstige erkennbare Reaktionen der zuständigen Stellen!

Dass Fehler gemacht werden, ist nichts Außergewöhnliches. Das passiert jedem (auch mir!) und überall – sogar mehrfach bei Abitur-Prüfungen. Aber die Ignoranz der Verantwortlichen in der IHK-Organisation habe ich als unerträglich empfunden.

Nachdem im Herbst 2010 gleich fünf meiner 15 AEVO-Kursteilnehmer ungerechtfertigt die praktische Ausbildereignungsprüfung bei der IHK Koblenz nicht bestanden hatten, habe ich ‘richtig’ zu kämpfen begonnen.

Hinzu kam, dass die IHK-Prüfungsausschussmitglieder der IHK Koblenz den betreffenden Prüflinge wohlmeinend empfohlen hatten, vor ihrer Wiederholungsprüfung lieber noch einmal an einem AdA-Kurs der DAA oder der IHK Koblenz teilzunehmen! Das bedeutet im Umkehrschluss: Ihr bisheriger Kursleiter zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (also ich) hat offenbar keine Ahnung! – Das war ein geschäftsschädigendes Verhalten inkompetenter IHK-Prüfungsausschussmitglieder!

Nach langer Auseinandersetzung mit dem IHK-Verantwortlichen hatte die IHK Koblenz schließlich die Widersprüche der fünf Prüflinge akzeptiert und die betreffende Ausbildereignungsprüfung insgesamt annulliert. – In der wiederholten praktischen Ausbildereignungsprüfung erzielten die betreffenden Prüflinge bei derselben IHK zweimal die Note “3”, zweimal die Note “2” und einmal die Note”1″ … Hier können Sie die komplette Korrespondenz mit der IHK Koblenz lesen.

Dieser dramatische Vorgang hatte mich veranlasst, nun massiver gegen die teilweise gravierenden Fehlleistungen der IHK-Organisation und der betreffenden IHK-Prüfungsausschüsse im Zusammenhang mit den Ausbildereignungsprüfungen vorzugehen:

  • mehrere kritische Beiträge im foraus-Forum
  • Dokumentation der Probleme und der gravierenden Fehlleistungen im Zusammenhang mit den Ausbildereignungsprüfungen auf meiner eigenen Webseite

Hier ein Screenshot eines meiner damaligen Posts innerhalb des foraus-Forums. Leider ist dieser Post im foraus-Forum nicht mehr auffindbar. Insofern ist die Sammlung / Dokumentation der betreffenden Informationen hier auf meiner eigenen Webseite erforderlich.

meine kritischen Beiträge im foraus-Forum

2010
  • Forderung: Veröffentlicht die schriftlichen AEVO-Prüfungsunterlagen!23.11.2010
  • Leistungen zweier AEVO-Prüfungskommissionen: ‘Mangelhaft26.11.2010
2011
  • ‘Präsentation’ oder ‘praktische Durchführung’ – Wer darf bei der Ausbildereignungsprüfung wählen?25.02.2011
  • ‘unerlaubte’ Bewertung der Konzepte zur Ausbilderprüfung – 02.03.2011
2012
  • Widerspruch gegen ein IHK-Prüfungsergebnis20.02.2012
  • Unerlaubte(?) Frage bei der Prüfungsanmeldung zur Ausbilderprüfung08.03.2012
  • Sinnhaftigkeit – zuständige Stellen: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen08.04.2012
  • “Regionale Besonderheiten” beim praktischen AEVO-Prüfungsteil29.08.2012
2013
  • Nix hören, nix sehen, nix sagen – Kritik-Kultur fördern!Bitte bis zum 29.05.2013 scrollen.
  • Praktischer Teil der Ausbilderprüfung: einstudiertes Schauspiel?13.09.2013
  • Frühere AEVO-Prüfungsunterlagen (unerlaubterweise!) im IHK-Prüfungsvorbereitungsseminar – 13.09.2013 [Dieser Beitrag ist im foraus-Forum leider nicht mehr auffindbar.]
  • Nicht legitimiertes Fachgespräch in der praktischen Ausbilderprüfung 08.11.2013
  • Interessenkonflikt bei Ausbilderprüfungen – 08.11.2013
  • Feedbacks auch für AEVO-Prüfer?11.11.2013
  • Die zuständige Stelle hat definitiv kein Recht, Ihnen die Methode vorzuschreiben!Bitte bis zum 8.12.2013 scrollen.
2014
  • Ausbilderprüfung: praktischer Teil – Korrespondenz mit dem IHK-Geschäftsführer – 20.01.2014
  • Wie kann man IHKs veranlassen, sich in ihren Ausbilderprüfungen endlich rechtskonform zu verhalten? 21.01.2014
  • Es reicht! – Unangemessenes Verhalten von IHK-/HwK-Prüfern 12.06.2014

Auch danach habe ich weitere Posts im Foraus-Forum veröffentlicht, aber ich war es inzwischen leid, diese Link-Sammlung hier fortzusetzen …

Manche AEVO-Prüfungsausschüsse sind inkompetent

Meine Kritik hat nichts mit Rechthaberei zu tun, sondern damit, dass die Teilnehmer meiner Kurse zur Vorbereitung auf die Ausbilderprüfung von mir möglichst richtig vorbereitet werden. Manche IHK-Prüfungsausschüsse sind aber nachweislich inkompetent. Unter dieser Prüfer-Inkompetenz haben die Prüflinge innerhalb der Ausbildereignungsprüfungen immer wieder zu leiden:

  • in Form ungerechtfertigt schlechter Bewertungen und
  • sogar durch ungerechtfertigtes ‘Durchgefallen – Ausbilderschein nicht bestanden’.

Oben habe ich bereits die problematische praktische Ausbilderprüfung bei der IHK Koblenz genannt, die schließlich zu “Ausbilderprüfung wird annulliert” geführt hatte.

Ein anderer krasser Fall war die rechtswidrige AEVO-Prüfung bei der Handwerkskammer Köln.

Ich sehe die Problemursachen nicht primär bei den Mitgliedern der AEVO-Prüfungsausschüsse selbst, sondern bei den fest angestellten Mitarbeitern der IHKs, die für die Organisation der Ausbilderprüfungen zuständig sind:

  • Einige dieser Mitarbeiter in den IHKs und HwKs halten sich nicht an die verbindlichen Vorgaben der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO).
  • Sie ignorieren kritische Hinweise, die sie unmittelbar erhalten und die über das BIBB-Forum veröffentlicht wurden.
  • Einige dieser Mitarbeiter in den IHKs und HwKs kommen ihrer Aufgabe, die ehrenamtlichen AEVO-Prüfer zu qualifizieren, gar nicht oder nur unzureichend nach.

Das führt schließlich in einigen Fällen zur Situation, dass inkompetente AEVO-Prüfer sich anmaßen, AEVO-Prüflinge zu bewerten!

Kritik durch ein Prüfungsausschussmitglied einfach gelöscht

Ein Prüfungsausschussmitglied bei der IHK Kassel und bei der IHK Hannover (in Personalunion auch privater Anbieter von AEVO-Kursen) hat auf YouTube ein Video online gestellt, das ein mustergültiges Lehrgespräch zeigen soll. In weiten Teilen ist es tatsächlich prima! – Es ist aber teilweise problematisch und in einem Teilbereich sogar gravierend falsch. Der schwerwiegende Fehler wird von Prüferkollegen in anderen IHKs entsprechend negativ bewertet.

Wie ist dieses IHK-Prüfungsausschussmitglied mit meinem Kommentar auf YouTube umgegangen? Er hatte ihn ganz schnell gelöscht. – Es wäre natürlich auch möglich gewesen, den Fehler einzugestehen (Wir alle machen Fehler; ich natürlich auch!) und das Video neu aufzunehmen …

In ahnungsvoller Voraussicht hatte ich zuvor eine Kopie meines Kommentars erstellt …

Erst Aufsichtsbeschwerden führten zu Änderungen der AEVO-Prüfungen bei den betroffenen IHKs / HwKs

Ich, als AdA-Kursleiter und Herausgeber der AEVO-Lernkartei, habe nicht die Möglichkeit, gegen krasse Fehlentscheidungen von Prüfungsausschüssen unmittelbar vorzugehen. Deshalb hatte ich jahrelang intern auf die Fehler bei den Ausbilderprüfung hingewiesen:

  • Anfänglich hatte ich die IHKs direkt angeschrieben. Generell hatte ich zwar freundliche und beschwichtigende Antworten erhalten. Aber geändert hatte sich sich meist gar nichts.
  • Später hatte ich für meine Kritik und für meine Anregungen das “Forum für AusbilderInnen (foraus.de)” genutzt, allerdings ebenso überwiegend erfolglos.

Gegen mehrere IHKs und gegen die HwK Köln habe ich so genannte Aufsichtsbeschwerden bei den zuständigen Aufsichtsbehörden eingereicht, und zwar jeweils wegen

  • der rechtswidrigen Bewertung der ‘Unterweisungsentwürfe’
  • wegen der Beschneidung der Wahlfreiheit (Präsentation oder Unterweisung) innerhalb der praktischen Ausbildungseignungsprüfungen
  • zu langer Prüfungsdauer

Meine bisherigen Aufsichtsbeschwerden und die darauf folgenden Reaktionen der Aufsichtsbehörden belegen, dass meine Kritik an der Durchführung der Ausbildungseignungsprüfungen bei einigen IHKs / Hwks berechtigt ist!

unbefriedigendes Fazit

Es gibt noch immer Kammern, die die Ausbildereignungsprüfungen rechtswidrig durchführen!

Ich habe aber nicht die Absicht, wegen jedes rechtswidrigen Verhaltens jeder IHK oder Handwerkskammer im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildungseignungsprüfungen eine Aufsichtsbeschwerde bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Das tue ich nur dann, wenn die Teilnehmer meiner eigenen AdA-Kurse oder die Käufer meiner AEVO-Lernkartei von der Rechtswidrigkeit betroffen sind.

Im Übrigen: Es geht meist nur um diejenigen Fehler, die durch Informationen auf den Kammer-Webseiten beweisbar sind. – Die Spitze eines Eisbergs?

  • Die eventuellen IHK-Fehlleistungen innerhalb der schriftlichen AEVO-Prüfungen bleiben weitgehend unentdeckt, weil die Prüfungsfragen und Musterlösungen schon seit vielen Jahren nicht mehr veröffentlicht werden.
  • Die eventuellen IHK-Fehlleistungen innerhalb der praktischen AEVO-Prüfungen bleiben weitgehend unentdeckt, weil die Prüfungen nicht öffentlich sind. Es ist für einen Prüfling sogar äußerst schwierig, in fraglichen Fällen die Kopie des betreffenden Prüfungsprotokolls zu erhaltenLINK

Nachträge 2022

Die IHK Arnsberg stellt innerhalb des Fachgesprächs noch immer unerlaubte Fragen.

Deren Merkblatt (Stand 07/2014) dieser IHK enthält u. a. folgenden Punkt: „Mögliche Gesprächsschwerpunkte können u. a. sein: …. 10. Fachlicher Hintergrund zu den Handlungsfeldern 1 – 4“ und zwar unabhängig von der vorangegangenen ‚Präsentation‘ bzw. ‚Durchführung‘

Ein Prüfling hat mir hierzu folgende Info geschickt:

So wird beispielsweise zum Ende der Prüfung gefragt, ob ein Auszubildender verlangen kann, dass sein Ausbildungsverhältnis bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung verlängert wird. Anschließend wird noch nach den Bedingungen für die Verlängerung gefragt.

Zur (leider erforderlichen) Beweissicherung habe ich dieses Merkblatt verfügbar gemacht, siehe Seite 2, ‘Phase B), Ziffer 10’

IHK Regensburg – zweimal rechtswidrig innerhalb eines Infoblattes

Infoblatt – aufgerufen am 23. Juni 2022:

  • Eine Wertung der ‘Unterweisungsprobe’ werde nur dann erfolgen, sofern der Prüfling ein Thema wählt, das “innerhalb der Ausbildungsordnung des Ausbildungsberufes, in dem der Prüfungskandidat später ausbilden darf, als Fertigkeiten und Kenntnisse genannt sind.” – Diese Einschränkung widerspricht der AEVO; diese Einschränkung ist in der Prüfungspraxis allerdings nicht relevant.
  • Die obige Aufzählung von “Fertigkeiten und Kenntnisse” gilt bereits seit Jahren offiziell als unvollständig: Es fehlen die “Fähigkeiten”, § 1 (3) BBiG.
  • Die Gesamtprüfungszeit für eine dieser Dreiergruppen beträgt 90 Minuten.” – Diese Aussage widerspricht der unmissverständlichen Aussage von § 4 (3) AEVO und ist deshalb rechtswidrig. – Jeder Prüfling, der mit seinem AEVO-Prüfungsergebnis bei der IHK Regensburg unzufrieden ist, kann allein mit Hinweis auf diesen formalen Fehler einen Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis erfolgreich begründen und durchsetzen.
  • Sie führen die praktische Durchführung einer Ausbildungssituation in der klassischen „4-Stufen-Methode“ durch.” – Diese Einschränkung der Wahlfreiheit des Prüflings widerspricht dem Wortlaut von § 4 (3) AEVO (“Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus“); die Ausbildungsmethode hängt von der ‘berufstypischen Ausbildungssituation’ (deren Lernzielen) ab!

Nachträge 2023

IHK Niederrhein fühlt sich – rechtswidrig – befugt, die AEVO-Vorgaben zu erweitern
Screenshot vom AEVO-Anmeldebogen der IHK Niederrhein

Das hat für Prüflinge, die die AEVO-Prüfung bei Einsatz eines solchen Videos nicht geschafft hatten, den Vorteil, Widerspruch gegen die rechtswidrig durchgeführte Prüfung einzureichen: mit Erfolgsgarantie!

Begründung für die Rechtswidrigkeit liefert § 4 (3) AEVO:

Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.

Ich hatte diesen ‘Fall’ Ende Juni 2023 im foraus-Forum vorgestellt.

Der Link, unter dem die ‘Erklärung zur Ausbildungssituation im Rahmen der praktischen Ausbildereignungsprüfung’ der IHK NIederrhein veröffentlicht wurde [Link] – selbst wenn dieser Link ggf. später nicht mehr erreichbar sein sollte.

IHK für Oberfranken Bayreuth schränkt das Wahlrecht des Prüflings rechtswidrig ein

Wortlaut meiner Aufsichtsbeschwerde, Zurückweisung der Aufsichtsbeschwerde, meine Kommentierungen hierzu:

siehe separate Seite

Manche MitarbeiterInnen der IHKs / HwKs halten sich noch immer nicht an die Vorgaben der AEVO, obwohl die aktuelle AEVO-Version bereits am 1. August 2009 in Kraft getreten war …

AEVO-Prüfung: Wie gut wissen Sie bereits Bescheid?

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